Verkehrswege müssen ausgeschnitten werden

Im Herbst sind Straßen und Wege auszuschneiden

(wb) Das Bauamt der Gemeinde Schneizlreuth bittet alle Eigentümer von Grundstücken, die an öffentliche Straßen und Wege grenzen, die Äste von Bäumen, Sträuchern und Hecken so zurückzuschneiden, dass durch diese keine Verkehrs- oder Sichtbehinderungen entstehen. Gerade bei Regen oder Schneefall können Äste von Bäumen, Hecken und Sträuchern in die Verkehrsflächen ragen, die bei trockenem Wetter noch ausreichend zurückgeschnitten erscheinen. So müssen Gehwege im Hinblick auf Fußgänger, Kinderwagen und Rollstuhlfahrer in ihrer vollen Breite benutzbar sein. Außerdem sind Kreuzungsbereiche zwischen einer Höhe von 0,80 m und 2,50 m von sichtbehinderndem Bewuchs freizuhalten, damit wartepflichtigen Verkehrsteilnehmern, die aus dem Stand einbiegen wollen, die Sicht auf bevorrechtigte Kraftfahrzeuge oder nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist. Zu beachten ist außerdem, dass Sträucher und Hecken etc. gerade im Sommer stark wachsen und daher auch bereits geschnittene Gewächse regelmäßig kontrolliert werden sollten, um Verkehrs- und Sichtbehinderungen dauerhaft zu vermeiden. Im Straßenbereich ist eine freie Höhe von 4,50 m über die gesamte Fahrbahn freizuhalten. Mit angrenzendem Hochbord (z.B. Gehweg) ist zusätzlich 0,5 m über den Fahrbahnrand hinaus eine Höhe von 4,50 einzuhalten. Für den restlichen Gehweg beträgt die freizuhaltende Höhe 2,50 m. Ohne angrenzendes Hochbord ist zusätzlich 0,75 m über den Fahrbahnrand hinaus eine Höhe von 4,50 m einzuhalten, um größeren Fahrzeugen wie Lkw und Bussen eine ungehinderte Durchfahrt zu ermöglichen.

 

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