Hunde; Beantragung einer Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes oder eines Negativzeugnisses
Allgemeine Informationen
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn im Steueramt anmelden und Hundesteuer zahlen.
Die Steuersätze sind:
Erster Hund: 50,00 €
Zweiter Hund: 100,00 €
Jeder weitere Hund: 125,00 €
Eine 50 %ige Ermäßigung für den ersten Hund gibt es, wenn er als Jagdhund geführt wird oder in einem Weiler gehalten wird.
Die Steuer für Kampfhunde beträgt 500,00 € jährlich, und ihre Haltung in Schneizlreuth ist erlaubnispflichtig. Es gelten besondere Vorschriften für Hunde mit hoher Aggressivität.
Kategorie 1: Immer erlaubnispflichtig.
Kategorie 2: Erlaubnispflichtig, es sei denn, ein Negativzeugnis wird erteilt.
Für das Negativzeugnis muss der Hund von einem vereidigten Sachverständigen begutachtet werden.
Sie benötigen für die Haltung eines sogenannten ''Kampfhundes'' eine Genehmigung. Es wird ein Negativzeugnis erteilt, wenn nachgewiesen wird, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit vorweist.
Leistungsdetails
Ausführliche Informationen der Aufgabe und der Leistungen finden Sie auf dem BayernPortal übersichtlich beschrieben.
Ansprechpartner
SteueramtBerchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
Frau Barbara Friedl
Zimmer 103 / EG
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
(+49(0)8665) 52297-16
Frau Rosa-Maria Hölzl
Zimmer 108 / EG
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
(+49(0)8665) 52297-17



Antrag auf Negativzeugnis