BannerbildBannerbild
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Ortsrecht; Erlass von Satzungen und Verordnungen


Allgemeine Informationen

Die Gemeinden können Satzungen und Verordnungen erlassen. Bei beiden handelt es sich um Regelungen, die mit verbindlicher Kraft gegenüber jedermann für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen gewisse Rechtsfolgen festlegen, insbesondere Rechte und Pflichten begründen.

 

Leistungsdetails

Ausführliche Informationen der Aufgabe und der Leistungen finden Sie auf dem BayernPortal übersichtlich beschrieben.  Button BayernPortal 


Ansprechpartner

Bauamt
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth

Herr Michael Faber
Zimmer 201 / 1. OG
Berchtesgadener Str. 12
83458 Schneizlreuth
Telefon (+49(0)8665) 52297-21