Jeder Bürger hat ein Grundrecht auf Berufsfreiheit und kann ein Gewerbe im Rahmen bestehender Gesetze ausüben. Jede gewerbliche Tätigkeit ist bei der zuständigen Gemeinde an-, um- bzw. abzumelden. Die Ausübung einiger Gewerbe unterliegt zudem einer Erlaubnispflicht. Auch die Aufsicht über die Einhaltung des Ladenschlussgesetzes sowie des Sonn- und Feiertagsgesetzes obliegt dem Landratsamt Berchtesgadener Land für dessen Zuständigkeitsbereich.
Formulare zum An- Um- und Abmelden Ihres Gewerbes zum Downloaden.
Achtung:
Bei Firmen, die mehrere Gesellschafter haben (z.B. GmbH, KG, GbR, usw.), muss
für jeden Gesellschafter eine eigene Gewerbemeldung ausgefüllt werden.
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