Hirsch

Wildschäden

Ein Wildschaden ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Gemeinde anzumelden. 

 

"Wildschaden" bezeichnet den durch Wild verursachten Schaden an landwirtschaftlich, gärtnerisch und

forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken. Nicht beinhaltet sind Schäden, die auf Wildunfällen beruhen,

z. B. Kollision eines  Fahrzeugs.

 

Der Schadensfall ist binnen einer Woche - nachdem der Berechtigte von dem Schaden Kenntnis erhalten

hat oder bei Beobachtung gehöriger Sorgfalt erhalten hätte - bei der Gemeinde anzumelden, anderenfalls

erlischt der Anspruch auf Schadensersatz. 

 

>>Wie melde ich Wildschäden richtig an<<