Hund-Brille-Gesetzbuch

 

Hundehaltung

 

Hunde (und sind sie auch noch so klein) müssen im Steueramt angemeldet werden.

Die Steuersätze pro Jahr sind:

für den ersten Hund             €  50,00 
für den zweiten Hund          € 100,00
für jeden weiteren Hund     € 125,00

Eine 50 %ige Ermäßigung gibt es nur für den ersten Hund, wenn er als Jagdhund mit Nachweis geführt wird,
oder wenn er in einem Weiler oder einer Einöde gehalten wird. 

 

Die Steuer für einen Kampfhund beträgt € 500,00 pro Jahr. 

Kampfhunde benötigen ein Negativzeugnis. 

Iim Alter von 6 Monaten bis 18 Monaten wird  ein befristetes Negativzeugnisausgestellt.

Für einen Hund ab 1 1/2 Jahren muss ein Negaivzeugnis beantragt werden. Hierfür muss ein Sachverständigen Gutachten dem Antrag beigefügt werden.

 

 

 

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  • Stand: 06.09.2023 15:32

weiterführendes Word-Dokument: Hunde Veränderungsmitteilung Hunde Veränderungsmitteilung

Formular zur Mitteilung über Veränderung in der Hundehaltung

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  • Stand: 06.09.2023 15:37
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  • Stand: 07.08.2023 15:00

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