Hund-Brille-Gesetzbuch

Hundehaltung

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn im Steueramt anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Die Hundesteuer ist gestaffelt. Die Steuersätze pro Jahr:

 

für den ersten Hund               50,00 €
für den zweiten Hund          100,00 €
für jeden weiteren Hund     125,00 €

 

Eine 50 %ige Ermäßigung erhalten Sie für den ersten Hund, wenn

 

er als Jagdhund mit Nachweis geführt wird oder

in einem Weiler oder einer Einöde gehalten wird. 

 

Die Steuer für einen Kampfhund beträgt 500,00 € pro Jahr. 

 

Die Haltung eines Kampfhundes im Gemeindegebiet Schneizlreuth ist erlaubnispflichtig.

Für das Halten von Hunden mit hoher Aggressivität und Gefährlichkeit gelten besondere Vorschriften.

In der bayerischen Kampfhundeverordnung sind zwei Kategorien festgelegt.

Hunde der "Kategorie 1" gelten allein aufgrund der Rassezugehörigkeit immer als Kampfhunde; deren

Haltung ist immer erlaubnispflichtig.
Hunde der "Kategorie 2" gelten als Kampfhunde, deren Haltung erlaubnispflichtig ist, solange aufgrund

eines Gutachtens kein Negativzeugnis der Stadtverwaltung erteilt wurde.

Für das Negativzeugnis muss der Hund durch einen öffentlichen bestellten und vereidigten Sach-

verständigen begutachtet werden. Die gutachterliche Stellungnahme ist der Gemeinde Schneizlreuth

vorzulegen.

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Gemeinde Schneizlreuth.

 

 

 

 

 

  • PDF (41.08 KB)
  • Stand: 06.12.2023 11:39

weiterführendes PDF: Hunde Veränderungsmitteilung Hunde Veränderungsmitteilung

Formular zur Mitteilung über Veränderung in der Hundehaltung

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  • Stand: 06.09.2023 15:37
  • PDF (347.39 KB)
  • Stand: 07.08.2023 15:00