Digitale Lichtbilder bei Beantragung Personalausweis und Reisepass

Neuerungen und Änderungen ab 01.05.2025

Personalausweis

 

Ab dem 01. Mai 2025 treten bedeutende Neuerungen im deutschen Pass- und Ausweiswesen in Kraft:
Ziel dieser neuen Regelungen ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen, das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern und den Antragsprozess zu vereinfachen.

 

 

Was ist neu ab 01. Mai 2025?

  • Nutzung digitaler Lichtbilder für Ausweispapiere

  • Erstellung digitaler Lichtbilder (direkt in der Behörde oder) nur bei zertifizierten Fotodienstleistern

  • Übergangsregelung: bis 31. Juli 2025 können Papierpassbilder noch akzeptiert werden

  • Versand der Ausweispapiere an inländische Meldeanschrift ist möglich (gegen eine Gebühr von 15,- EUR pro Dokument)

 

Achtung:
Keine Fotoaufnahme in unserem Rathaus möglich, da uns als verhältnismäßig kleine Gemeinde kein entsprechendes Gerät der Bundesdruckerei zur Verfügung gestellt wird.
Bitte lassen Sie daher weiterhin Ihre biometrischen Passbilder bei einem zertifizierten Fotografen oder ähnlichen Dienstleistern erstellen, welche uns diese dann gemäß den gesetzlichen Anforderungen digital über eine Foto-Cloud zur Verfügung stellen.
Es reicht nicht aus, ein entsprechendes Foto per Email an uns zu übermitteln!

 


 

Weitere Infos auf der Homepage des "Bundesministerium des Innern":
Personalausweisportal - Startseite - Vereinfachte Ausweisbeantragung ab Mai 2025