Seit 2012 gelten folgende Hebesätze:
1. Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
(Grundsteuer A): 360 v.H.
2. Für die bebauten und unbebauten Grundstücke
(Grundsteuer B): 400 v.H.
3. Für die Gewerbesteuer 340 v.H.
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Gemeinde Schneizlreuth im Berchtesgadener Land | Online: https://www.schneizlreuth.de//
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Satzung Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer 2011